
Die gesetzesergänzende Verordnung ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung im Bereich eines eng umgrenzten Rechtsgebiet (z.B. Ortspolizei) erlassen werden kann (daher auch "verfassungsunmittelbare gesetzesergänzende Verordnung". Gegensatz dazu: Durchfüh.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesergänzende_Verordnung
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